Wirklich große Lücken beim Drohnenschutz?

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Viele private „Piloten“ von Drohnen sind gar nicht oder unzureichend versichert. Dieser Ansicht ist jedenfalls der Degenia Versicherungsdienst aus Bad Kreuznach. Der Konzeptanbieter hat daher jetzt eine eigene Deckung und einen besonderen Service für Freizeit-Drohnen-Nutzer entwickelt.

Für jede privat außerhalb der Wohnung genutzte Drohne gilt seit 2005 nach Paragraf 43 des Luftverkehrsgesetzes eine Versicherungspflicht. Gleichzeitig muss der Drohnen-Pilot immer eine Versicherungsbestätigung mitführen. Diese Bestätigung muss der Versicherer kostenlos ausstellen. Die Degenia schätzt, dass ein solcher Service wohl am Markt noch selten ist. Der Versicherungsdienst bietet diese Bestätigung nun in deutscher und englischer Sprache an. Damit könnten jetzt Drohnen-Piloten ihr Gefährt auch im Ausland problemloser starten lassen.

85 Prozent der Hobbypiloten falsch versichert
Zudem vertritt die Degenia die Meinung, dass die Mitversicherung von Drohnen in der Privaten Haftpflichtversicherung (PHV) bei vielen Tarifen am Markt eingeschränkt ist. So würden Flugmodelle, die der Versicherungspflicht unterliegen, ausgeschlossen und folglich der Drohnenschutz ins Leere laufen. Das gelte auch, wenn der Schutz nur für Fluggeräte vorgesehen ist, die keinen Motor haben. Zudem hätten selbst neuere Tarife teilweise restriktive Gewichtsgrenzen. So seien teilweise Drohnen nur bis zu einer Startmasse von 250 Gramm versichert.

Die Degenia schätzt, dass bis zu 85 Prozent der privat genutzten Drohnen nicht so versichert sind, wie es der Gesetzgeber verlangt. Wer etwa keinen Versicherungsnachweis mit sich führt, müsse mit einer Ordnungsstrafe rechnen. Viele Kunden mit alten PHV-Policen dürften gar nicht wissen, dass sie für ihr Hobby keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz haben. Das gilt vor allem für Altverträge, wie die Stiftung Warentest feststellt. Daher dürfte es auch ein Haftungsrisiko für Vermittler geben. Sie sollten ihre Kunden sensibilisieren.

20 Millionen Euro Deckung
Kritik am Drohnenschutz der Versicherer hatte schon Ende 2017 die Stiftung Warentest geäußert. Lediglich den Tarif der Basler „Ambiente Top“ und das Angebot der VHV „Klassik-Garant Exklusiv“ hatten die Verbraucherschützer aus den rund 20 Anbieter mit Drohnenschutz in der PHV hervorgehoben. Beide Anbieter versichern Drohnen bis zum Gewicht von fünf Kilogramm. Das macht nun auch die Degenia im Tarif „Kopter-Profi T 18“, der in eine vollwertige Familienhaftpflicht eingebettet ist.

 

Versicherungsquote bei Hobbyfliegern erhöhen
Das neue Angebot ist klar und einfach formuliert. Der Schutz ohne Selbstbeteiligung hat eine Deckungssumme von 20 Millionen Euro und kostet rund 66 Euro pro Jahr. „Mit dem neuen Tarif wollen wir die Versicherungsquote bei Hobbyfliegern erhöhen“, sagt Ortwin Spies, Prokurist der AG und gleichfalls Geschäftsführer der dmu Deutschen Makler Union GmbH, der Pooltochter der AG.

Die neue Drohnen-Privathaftpflicht sei in nahezu allen für Versicherungsmakler zugängigen Online-Rechnern unter der Rubrik 'Privathaftpflichtversicherung' aufgeführt und somit fast überall abschließbar, so die Degenia.

Policen wohl nur noch für Gewerbetreibende interessant
Mit dem neuen Degenia-Schutz werden wohl Luftfahrzeug-Spezial-Haftpflichtpolicen obsolet. Sie werden etwa von der HDI Globale, R+V oder Zurich angeboten und kosten aber in der Regel deutlich über 100 Euro pro Jahr. Solche Policen dürften nur noch für Gewerbetreibende interessant sein. Natürlich muss dann das gewerbliche Risiko explizit eingeschlossen werden.

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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