Privat Krankenversicherte haben im vergangenen Jahr 5.906 Beschwerden beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) eingereicht. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns für 2020 hervor. Im Vergleich zu 2019 ist die Gesamtzahl der Beschwerden um 47 leicht gesunken und liegt deutlich unter dem Mittelwert für die Jahre 2010 bis 2020 von 6.223 Antragseingängen jährlich.
Von den eingegangenen Anträgen wurden 5.074 (85,9 Prozent) angenommen. 3.849 (75,9 Prozent) betrafen die Vollversicherung. Häufigstes Streitthema war hier wie im Vorjahr die korrekte Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen: Fast ein Viertel der Anträge entfiel darauf. In vielen Fällen führten Auslegungsfragen zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu Beschwerden. 1.0074 (21,1 Prozent) der Eingaben entfielen auf die Zusatzversicherung und 151 (drei Prozent) betrafen die Pflegepflichtversicherung.
Gebühren, Kostenerstattungen und Beitraganpassungen sind häufige Beschwerdegründe
Nach den Streitigkeiten über Gebühren betrafen die häufigsten Beschwerden Auseinandersetzungen über die medizinische Notwendigkeit einzelner Behandlungen (19,9 Prozent) sowie die Kostenerstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (14,1 Prozent). Während in der Vollversicherung nur etwa jede zwanzigste Beschwerde (sechs Prozent) eine Beitragsanpassung oder die Beitragshöhe betraf, kam es in der Pflegepflicht- und in der Pflegezusatzversicherung wegen sprunghaften und deutlichen Beitragserhöhungen zu relativ vielen Anträgen. Denn im Zuge der jüngsten Pflegereformen ist die Zahl der Leistungsbezieher deutlich gestiegen. Die jüngsten Beitragsanpassungen berücksichtigten auch höhere Leistungsausgaben durch den demografischen Wandel sowie die Effekte die Niedrigzinspolitik.
Gemessen an den rund 44,7 Millionen Versicherungen in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung sei die Beschwerdequote von 0,02 Prozent gering, so der Bericht des Ombudsmanns Heinz Lanfermann.
Für die PKV-Versicherten ist das außergerichtliche Schlichtungsverfahren kostenfrei. Der Ombudsmann macht am Ende jedes Verfahrens einen Vorschlag, der allerdings nicht bindend ist. 2020 konnte in fast jedem fünften Fall (18,5 Prozent) eine Einigung zwischen Kunde und Versicherer erzielt werden.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de