Zweiter privater Krankenversicherer nimmt jeden Angestellten auf

Die HUK-Coburg hat als zweiter privater Krankenversicherer angekündigt, jeden Angestellten, der aus der Versicherungspflicht fällt, als Privatpatienten aufzunehmen. Bei Marktführer Debeka gilt ein solches Aufnahmeangebot bereits seit Anfang 2013.

"Letzte interne Gespräche zur geplanten Öffnungsaktion führen wir Ende März", bestätigt die HUK-Coburg auf Anfrage. Damit können nun auch Angestellte mit Vorerkrankungen immer eine Vollversicherung erhalten. Weitere private Krankenversicherer dürften bald folgen. Fast die Hälfte der Assekuranz prüft derzeit diesen Schritt. Damit wollen die Unternehmen gegen den immer wieder erhobenen Vorwurf der "Rosinenpickerei" ein Signal setzen. Kritiker werfen der privaten Krankenversicherung (PKV) vor, gesunde Menschen mit günstigen Beiträgen zu locken, während Kranke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben müssen.

Wechselfrist und Risikozuschlag
Die neue Aufnahmegarantie der HUK-Coburg dürfte aber wie bei der Debeka an enge Voraussetzungen geknüpft sein. So gilt die Garantie der Debeka nur innerhalb der ersten sechs Monate nach dem erstmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze. Zudem gibt es weiterhin eine Gesundheitsprüfung. Ein möglicher Risikozuschlag ist jedoch auf 30 Prozent begrenzt. Wer zum 1. Januar 2013 versicherungsfrei wurde, weil der im vergangenen Jahr mehr als 50.850 Euro verdient hat und auch in diesem Jahr über der Pflichtgrenze von jährlich 52.200 Euro liegt, kann noch bis Ende Juni bei der Debeka einsteigen, auch wenn er krank ist und nach bisherigen Regeln eigentlich abgelehnt werden müsste. Selbst chronisch Kranke können nun Privatpatienten werden. Für Beamte gilt eine solche erleichterte Aufnahme schon länger. Allein für Selbstständige, die immer in die PKV einsteigen können, gibt es bisher bei keinem PKV-Unternehmen eine Aufnahmegarantie.

Für Berufseinsteiger und Jobwechsler gilt Garantie sofort
Angestellte, die ihren Job wechseln oder neu in den Beruf einsteigen und aktuell mehr als 52.200 Euro im Jahr verdienen, sind sofort versicherungsfrei. Wer also im April einen neuen Arbeitsplatz antritt kann noch bis Ende September die Öffnungsaktion nutzen. Wer seit Anfang des Jahres mit seinem Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat, darf ab dem 1. Januar 2014 in die PKV wechseln. Das gilt auch für Angestellte, die mitten im Jahr eine Gehaltserhöhung erhalten. Maßgeblich ist dann das fiktive Gehalt, das sie nach der Erhöhung im kommenden Jahr voraussichtlich verdienen wird.

Einstieg in PKV nicht gefahrlos
Trotzdem sollte ein Wechsel in die PKV reiflich überlegt werden. Der Beitrag ist bei der PKV nicht von der Höhe des Einkommens, sondern vom Alter, Versicherungsumfang und der Gesundheit abhängig. Vor allem Rentner, die nur noch über ein geringes Einkommen verfügen, müssen weiterhin den vollen Beitrag für ihren privaten Schutz zahlen. Verbraucherschützer raten daher allen Wechselinteressenten, sich intensiv beraten zu lassen. „Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung gehen Kunden eine lebenslange Zwangsehe ein, da eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse in der Regel ausgeschlossen ist“, warnt beispielsweise die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Hinweis: Mehr zu den neuen Aufnahmeangeboten und der Umfrage bei über 20 privaten Krankenversicherern können Sie im nächsten lesen.

Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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