Anlegeranwälte nehmen Vermittler ins Visier

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Die Insolvenz des Container-Finanzierers P&R wird zu massiven Schadenersatzforderungen von Kunden führen. Hier ist zu lesen, wie freie Vermittler und Berater sich wappnen und zur Wehr setzen können.

Über 50.000 betroffene Anleger, rund 3,5 Milliarden Euro Volumen: Die Pleite des Container- Finanzierers P&R sprengt alle bekannten Dimensionen. Betroffen ist neben Banken ein Großteil der freien Vermittler. Denn Investments in P&R gehörten vielerorts zum Standard. Entsprechend groß ist die Aufregung in der Branche. Sehr viele Vertriebe müssen fürchten, in den Fokus von Schadenersatzbegehren der Kunden zu geraten.

Trügerische Sicherheit?
Investments in P&R haben über 40 Jahre lang reibungslos funktioniert und galten dadurch weithin als „sicher“. Genau dies war unter Umständen trügerisch. Einige Vermittler haben aus der langen Erfolgsgeschichte eine Performance-Garantie für die Zukunft abgeleitet. Sie haben die Risikoaufklärung möglicherweise etwas schleifen lassen.

Vermittlerhaftung nach rechtlicher Prüfung
Zu den Kardinalspflichten des Vertriebs zahlen die Plausibilitätsprüfung aller formellen, materiellen und sonstigen Voraussetzungen einer Anlage. Entdecken Vermittler in den Unterlagen Ungereimtheiten, müssen sie diese ihren Kunden mitteilen. Bei gravierenden Fehlern müssen sie die Produktunterlagen vor der Aushändigung an den Kunden berichtigen. Ob eine Vermittlerhaftung vorliegt und wenn ja, wie schwerwiegend sie ist, kann nur eine rechtliche Detailprüfung ausloten.

Folgende Tipps für Vermittler dazu:

  • Bei drohenden Schadenersatzklagen ist ein kühler Kopf gefragt. Überstürztes Handeln macht die Lage oft nur schlimmer. So gehen Vermittler und Berater richtig vor.
  • Ruhe bewahren: Wer über Jahre in der Kapitalanlage tätig ist, wird früher oder später auch einmal von einem Kunden in Anspruch genommen. Schadenersatzklagen sind kein Einzelschicksal, sondern ein allgemeines Berufsrisiko, das mit der Kundenzahl ansteigt. 
  • Mund halten: Der größte Fallstrick lauert schon vor der Klage. Eine freimütige Kommunikation mit Kunden oder gegnerischen Anwälten ist gefährlich. Es droht zusätzliches Haftungspotenzial. Besser: Bedeckt halten und auf den Insolvenzverwalter verweisen.
  • Rat einholen: Spätestens wenn die Kundenseite einen Anwalt einschaltet, sollten auch Vermittler einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Nur so ist für "Waffengleichheit" gesorgt. Vermittler können Handlungsoptionen ausloten und alle Rechte wahren.
  • Verteidigungsstrategie entwickeln: Jeder Fall erfordert eine individuelle Aufarbeitung und einen maßgeschneiderten Krisenplan. In enger anwaltlichen Abstimmung bauen Betroffene eine passende Verteidigungsstrategie.

Der ausführliche Artikel zu dem Thema wird in Ausgabe 6/18 von Versicherungsmagazin Ende Mai erscheinen.


Autor(en): Alexander Pfisterer-Junkert, Rechtsanwalt der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner, Niederlassungen in Bonn, München und Pforzheim

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