Stiftungen: Auch ein kleines Vermögen kann helfen

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Gemeinnützige Projekte über den Tod hinaus fördern, dies ist immer ein ehrenwerter Gedanke. Eine eigene Stiftung zu errichten und zu erhalten, ist aber aufwendig. Bei Stiftungsvermögen unter einer Million Euro und dem niedrigen Zinsniveau bleibt für den guten Zweck aber kaum etwas übrig. Einfacher, kosteneffizienter und flexibler ist eine Stiftung „light". Dies meint jedenfalls Stefan Brähler, Geschäftsführer der Confidema GmbH in Friedrichsdorf.

Je kleiner das Stiftungsvermögen ist, desto weniger wird am Ende Gutes bewirkt. Denn der regulatorische Aufwand und die Kosten sind im Verhältnis oft zu hoch, da am schwankungsarmen Anlagemarkt derzeit nur noch geringe Erträge erzielt werden. Die Idee einer ewigen Stiftung, die ihre Substanz nicht verzehrt und von den Kapitalerträgen die philanthropischen Ziele über viele Generationen fördert, lässt sich so kaum mehr oder nur noch bei einem sehr großen Stiftungsstock umsetzen. Mit einer Stiftung „light", bei der ein guter Zweck über eine Versicherungsstruktur gefördert wird, lässt sich das kostengünstig und flexibel umsetzen.

Versicherungsstrukturen lassen sich ohne großen Aufwand wieder auflösen

Bei dieser Konstruktion bleibt das Vermögen zu Lebzeiten vollständig in der Hand der Stiftenden. Der Inhaber kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe Auszahlungen für Projekte erfolgen. Der Stifter kann für die Zeit nach dem Erbfall vorab Bestimmungen treffen, welche Projekte weiter gefördert werden sollen. Schon zu Lebzeiten kann zudem ein Treuhänder eingesetzt werden, der die Inhaber berät und später den ursprünglichen Stiftungsgedanken weiterträgt. So kann sichergestellt werden, dass künftige Zahlungen richtig verwendet werden. Diese Versicherungsstrukturen haben dazu einen entscheidenden Vorteil: Sollte unvorhergesehener Bedarf entstehen, lässt sich das Ganze ohne großen Aufwand wieder auflösen.

Auf lange Laufzeiten, aber doch auf Endlichkeit ausgelegt

Unter steuerlichen Aspekten kommt ein weiterer Vorteil dazu: Während der Laufzeit angesammelte Erträge innerhalb der Versicherungsstruktur gehen bei einer Auszahlung im Erbfall abgeltungssteuerfrei an die Empfänger. Das Vermögen muss dabei nicht im Ganzen ausgezahlt werden, sondern kann über einen beliebigen Zeitraum im Sinne der Inhaber verteilt werden. Grundsätzlich ist eine Stiftung „light" zwar auf lange Laufzeiten aber dennoch auf Endlichkeit ausgelegt.

Auch im heutigen Anlageumfeld langfristig Erträge erzielen

Im Vergleich zu Aufbau und Erhalt einer eigenen Stiftung ist die „light"-Variante unkompliziert einzurichten, sehr kosteneffizient und bei Notfällen zu Lebzeiten jederzeit wieder auflösbar. Mit kompetenter Beratung können auch im heutigen Anlageumfeld langfristig Erträge erzielt werden und über eine Stiftung „light" nachhaltig, über den Tod hinaus dem guten Zweck dienen.

Quelle: V-Bank

Autor(en): Versicherungsmagazin

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