Versicherungsombudsmann gibt Staffelstab weiter

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Zum 1. April 2019 wird der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Wilhelm Schluckebier (im Bild) das Amt des Versicherungsombudsmanns übernehmen. Er tritt die Nachfolge von Professor Günter Hirsch an, dessen Amtszeit am 31. März 2019 endet. Laut Satzung kann der Ombudsmann nur zweimal gewählt werden.

Schluckebier war seit 1995 Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, seit 1999 Richter am Bundesgerichtshof und übernahm 2004 zudem die Aufgaben des Präsidialrichters. Seit September 2006 wirkte er als Richter im Bundesverfassungsgericht, wo er unter anderem für das Recht des Versicherungswesens zuständig war. Im November 2017 schied er aus diesem Amt aus.

Hirsch hatte das Amt des Versicherungsombudsmannes seit 2008 inne. Zuvor war er Präsident des Bundesgerichtshofs, davor Richter am Europäischen Gerichtshof.

Großes Ansehen bei Verbrauchern erworben

Die Mitgliederversammlung und der Beirat, dankten dem jetzigen Amtsinhaber für seineTätigkeit. Er habe die Schlichtungsstelle, die größte ihrer Art in Deutschland, erfolgreich weiterentwickelt und ihr großes Ansehen unter den Verbrauchern und in der Öffentlichkeit verschafft.

Der 2001 gegründete Versicherungsombudsmann e. V. ist eine von der Versicherungswirtschaft eingerichtete, für Verbraucher kostenfrei arbeitende Beschwerde- und Schlichtungsstelle. Über 290 Versicherungsunternehmen, die mehr als 95 Prozent des Marktes im Privatkundengeschäft repräsentieren, sind angeschlossen. Der Ombudsmann ist in seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er kann die Mitgliedsunternehmen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro zur Leistung verpflichten.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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