BU-Schutz für Mitarbeiter auch in kleinen Unternehmen möglich

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Bundesweit ist knapp die Hälfte der Arbeitnehmer in Kleinst- oder Kleinunternehmen beschäftigt. Im Fall einer Berufsunfähigkeit (BU) sind sie gar nicht oder schlecht abgesichert. Das liegt zum einen daran, dass viele Berufstätige durch Vorerkrankungen an den strengen Gesundheitsfragen der Versicherer scheitern, und zum anderem, dass Versicherer Kollektiv-Verträge für Betriebe meist erst ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen anbieten. Damit fallen rund 20 Millionen Berufstätige durchs Raster.

Nicht so beim Münsteraner Maklerpool pma. Der Pool hat mit der Elips-Life, einem Versicherer für institutionelle Kunden mit Hauptsitz in Vaduz/Liechtenstein, eine exklusive Partnerschaft vereinbart, die auch Kleinstunternehmen in Kollektiv-Verträge aufnimmt. Das bedeutet, dass schon ab zwei Personen BU-Schutz gewährt werde.

Das habe maßgebliche Vorteile für Unternehmen wie Mitarbeitende:

  1. ein Kollektiv-Vertrag für alle Mitarbeitenden,
  2. Einkommensabsicherung bei Berufsunfähigkeit bis 48.000 Euro,
  3. Absicherung der Hinterbliebenen
  4. im Todesfall bis 300.000 Euro,
  5. keine individuelle Gesundheitsprüfung,
  6. indirekte Gehaltserhöhung, rein arbeitgeberfinanziert – kostenfrei für den Arbeitnehmer,
  7. zusätzliche Absicherung der Unternehmensführung zu gleichen Konditionen.

Zudem unterstütze das Elips-Life-Care-Management die Belegschaft dabei, ihre Gesundheit zu erhalten Gesunderhaltung und biete reintegrative Maßnahmen an.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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