BVK hält nichts von PEPP

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hält EU-weite Altersvorsorgeprodukte für überflüssig. Der Verband kritisiert den Vorschlag der Europäischen (EU) Kommission, durch so genannte Pan European Pension Products (PEPP) die private Altersvorsorge innerhalb der EU anzukurbeln.

Die Kommission hatte Ende Juni Pläne zur Einführung der privaten Europarente vorgestellt.  Sie solle mehr Auswahl bieten und den Wettbewerb ankurbeln, wie Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis bei der Vorstellung erklärte. PEPP  sollen europaweit angeboten werden, bestehende nationale Lösungen aber nicht ersetzen.  Der entscheidende Vorteil sei, "dass diese Produkte EU-weit in andere Länder übertragbar sind", so Dombrovskis.

PEPP machen alles noch komplizierter
Die Produkte benötigen eine Zulassung  bei der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa). Die Abschlussgebühren sollen begrenzt werden und Sparer das Recht haben, den Anbieter alle fünf Jahre zu wechseln. Wer innerhalb der EU umzieht, soll sein PEPP mitnehmen dürfen. Bis zu fünf Anlagestrategien sind vorgesehen, davon soll eine "Standard-Anlageoption" mindestens das eingesetzte Kapital garantieren.

"Wir bezweifeln, dass die standardisierten PEPP attraktiver für die Bürger sind, als bereits bestehende Angebote über Riester, Rürup und private Renten- sowie Lebensversicherungen", sagt hingegen BVK-Präsident Michael H. Heinz. PEPP komplizierten die die ohnehin schon komplexen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge noch zusätzlich.

Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke
Dem BVK erschließe sich auch nicht, warum die Eiopa die 1994 erfolgte Deregulierung im Produktbereich wieder zurückdrehen wolle. Diese sei sinnvoll gewesen, das sie der Vielfalt an individuellen Lebensformen berücksichtigt habe. Mit den PEPP werde dieser richtige Schritt teilweise wieder rückgängig gemacht.

Heinz kritisierte auch, dass  durch die standardisierten Produkte die qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler auf der Strecke bleibe. Die Portabilität  innerhalb 28 EU-Staaten mit völlig unterschiedliche Steuer- und Sozialversicherungssystemen sei fraglich.  "Damit werden gleich zwei Sünden begangen: Rückfall zu überflüssiger Regulierung und mangelhafter Verbraucherschutz durch fehlende Beratung", so Heinz.

Quellen: BVK, Europäische Komission

 

Autor(en): Alexa Michopoulos

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