Corona macht kreativ: HDI und Hiscox lancieren Produktneuheiten

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Die Corona-Krise stellt das Leben auf den Kopf, auch das der Versicherer. Da sind kreative Ideen und alternative Produkte gefragt. Hiscox und HDI haben nun geliefert. Der eine Anbieter sichert Events im Netz ab, der andere hilft verunfallten Autofahrern zu mehr Flexibilität dank einer neuen Kooperation.

Eine Spezialversicherung für digitale Risiken von Veranstaltungen in Deutschland bietet Hiscox ab sofort in Kooperation mit Event Assec. Die Produktlösung „Veranstaltungsversicherung by Hiscox“ unterstützt Veranstalter und Eventagenturen, die während der Corona-Krise und darüber hinaus bestehende Veranstaltungskonzepte teilweise oder komplett in die vernetzte Welt verlagern.

Die Eventversicherung geht über die bestehende Lösung für Präsenzveranstaltungen deutlich hinaus und deckt zum einen rein digitale Events ab, die etwa per Live-Stream übertragen werden. Zudem können Veranstalter auch hybride beziehungsweise digital gestützte Veranstaltungen absichern. Dabei handelt es sich um Live-Veranstaltungen, die das Erlebnis ergänzt durch digitale Technologien, beispielsweise mit mobilen Apps oder virtuellen Messeständen, ins Netz verlängern. Das inhaltliche Format spielt beim Versicherungsabschluss keine Rolle: Egal, ob als Gesprächsrunde, mit oder ohne Moderator oder Interaktion mit dem Publikum an den Bildschirmen. Je nach Größe und Budget sowie Art der Veranstaltung wird in ein standardisiertes Antragsmodell oder individuelles Underwriting unterschieden. Versichert werden dabei nicht nur die Kosten, sondern auch der geplante Gewinn.

Versichert: Möglicher Ausfall oder Unterbrechung digitaler Veranstaltung

Der modulare Aufbau des Angebots soll Kunden eine passgenaue Gestaltung ihres Versicherungsschutzes ermöglichen, je nach Art des Events. Die Ursachen für einen möglichen Ausfall oder die Unterbrechung einer digitalen Veranstaltung stellen einen der größten Unterschiede zu einer analogen Durchführung dar. Der Versicherungsschutz von Hiscox umfasst je nach vereinbartem Umfang unter anderem Bedienfehler Dritter ebenso wie unvorhergesehene technische Schwierigkeiten. Das gilt auch dann, wenn Werbebanner nicht wie vereinbart eingeblendet werden und der geschädigte Sponsor eine Rückzahlung seiner Gelder fordert.

Auch IT-Sicherheitskomponenten sind abgedeckt, beispielsweise Netzwerksicherheitsverletzungen bei Hacker-Angriffen. Reichweitenstarke Online-Events stellen potenzielle Ziele für Cyber-Kriminelle dar, da Unterbrechungen Aufmerksamkeit erregen und durch die bekannten Anmelde- und Streaming-Daten ein erster Angriffspunkt vorhanden ist. Sollte ein Event ausfallen, unterstützt der Versicherer auch finanziell bei der Verlegung oder dem Neuansetzen an einem späteren Zeitpunkt. Weitere Haftungsfragen umfassen unter anderem die Verletzung von geistigen Eigentums- und Persönlichkeitsrechten. Wird beispielsweise ein geschützter Begriff in einer Einladung verwendet, kann der Veranstalter wegen Markenrechtsverletzung belangt werden.

 

Weder Tankkosten noch Parkgebühren fällig

Kunden und Geschädigte, die einen Anspruch auf ein Unfallersatzfahrzeug haben, haben bei HDI jetzt die Wahl. Entweder wählen sie ganz klassisch einen Mietwagen oder die Erstattung des Nutzungsausfalls. Oder aber sie entscheiden sich für ein Wertguthaben bei dem Carsharing-Anbieter Share Now, dessen Pool zahlreiche Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes-Benz, Mini und Smart umfasst. Möglich ist dies durch eine Kooperation von HDI Versicherung AG und der Share Now GmbH, die kürzlich als Pilotprojekt für den Großraum Köln/Düsseldorf angelaufen ist.

Das Angebot im Detail: Kunden müssen ihren Mietwagen nicht bei einer ausgesuchten Werkstatt abholen ober warten, bis dieser zugestellt wird – auch die aufwändige Rückgabeprozedur entfällt. Außerdem werden im Gegensatz zur klassischen Mietwagennutzung weder Tankkosten noch Parkgebühren fällig. Dazu stehen diverse Fahrzeugvarianten vom Smart Fortwo bis hin zum Mercedes GLA und BMW X2 - zur Verfügung. Für längere Nutzungsdauern bietet der Carsharing-Anbieter ein so genanntes Long-Term-Carsharing an. Das bedeutet: Die Autos können dabei bis zu 14 Tage lang genutzt werden.

Ein Gutschein für beliebig viele Fahrten

Den „Schadenkunden“ von HDI steht auch eine größere Flotte von Fahrzeugen zur Auswahl und sie können diese länger nutzen. Per Gutscheineingabe in der Share-Now-App können sie die Fahrzeuge des Carsharing-Anbieters immer dann nutzen, wenn sie ein Fahrzeug benötigen. Die Wertgutscheine sind drei Jahren gültig. Der Gutschein kann dabei für beliebig viele Fahrten genutzt werden; auch außerhalb des Reparaturzeitraums. Außerdem offeriert der neue Kooperationspartner von HDI gegen Gebühr einen Bring-Service bei Fahrzeugmieten ab einem vollen Tag an.

Wahrnehmen können dieses Angebot alle, die bei HDI einen Anspruch auf einen Ersatzwagen haben. Dies sind in erster Linie HDI-Kaskoversicherte und Geschädigte.

Quellen: HDI, Hiscox

Autor(en): Versicehrungsmagazin

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