Damit Beraterhonorare in der Krise den Geldbeutel nicht noch mehr belasten

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Die Corona-Pandemie führt bei einigen Unternehmen, nicht selten kleine und mittelständische Firmen, zu finanziellen Engpässen, bei manchen mündet das stockende Geschäft in der Zahlungsunfähigkeit. Ein Versicherungs-Duo will hier mit einem Produktangebot Abhilfe schaffen.

Unternehmen in der Krise bietet die Hendricks GmbH in Zusammenarbeit mit Roland Rechtsschutz eine wesentliche Ergänzung beim Versicherungsschutz. Droht dem Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit und steht ein Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung an, übernimmt die Versicherung die Kosten für die notwendige Beratung durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.

Trifft Vorsorge für den Beratungsbedarf in wirtschaftlicher Schieflage

Das neue Angebot – ausgestaltet als Ergänzung zu wesentlichen Firmenpolicen – soll das Dilemma von notwendiger Beratung bei leeren Kassen beseitigen, indem es Vorsorge trifft für den Beratungsbedarf in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schieflage. Der Versicherungsfall tritt dementsprechend ein, wenn eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 der Insolvenzordnung feststellt. Dann gibt der Versicherer Deckung für alle notwendigen Beratungskosten bis zum Abschluss der (vorläufigen) Eigenverwaltung oder des Schutzschirmverfahrens.

Die Deckungssumme beträgt dabei maximal ein Drittel der Gesamtversicherungssumme bis zu einer Höchstgrenze von einer Million Euro für ein einzelnes Unternehmen.

50 Prozent der Versicherungsleistung müssen zurückgezahlt werden

Führt die Beratung zum Erfolg und kann die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiederhergestellt werden, ist das Unternehmen verpflichtet, 50 Prozent der Versicherungsleistung aus liquiden Mitteln an die Versicherungsgesellschaft zurückzuzahlen.

Laut Unternehmensangaben bestätigt die Nachfrage den Bedarf: Mehr als 1.000 Unternehmen hätten mit Markteinführung des Produktes zum 30. Juni 2020 bereits Versicherungsschutz erhalten.

 

 

 

 

Qualifizierte Beratung ist wichtig, aber kostenintensiv

„Der Gesetzgeber hat zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Unternehmen in der Krise zu stützen. Ohne qualifizierte Beratung ist es für die meisten Unternehmen aber kaum möglich, die Unterstützung zielgerichtet in Anspruch zu nehmen und sich aus einer Schieflage zu befreien. Hier setzen wir an", kommentiert Michael Hendricks, CEO der Hendricks GmbH, die Produkteinführung der beiden Partner.

Der neue Service sei zwar eine Reaktion auf Corona-Krise, solle aber langfristig helfen, den Beratungsbedarf in Krisenfällen zu finanzieren. Um aber Zweckabschlüsse zu vermeiden, gelte eine Wartezeit von neun Monaten, ergänzen die Produktproduzenten.    

Quelle: Hendricks GmbH

Autor(en): Versicherungsmagazin

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