Roland Rechtsschutz hat seinen Manager-Rechtsschutz neu aufgelegt. Das Angebot richtet sich an Vorstände, Unternehmensleiter und Führungskräfte. Sie können ihren Schutz individuell aus den Bausteinen Universal-Straf-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz zusammenstellen.
Jeder Baustein ist in einer Standard- und einer Premium-Variante erhältlich. Einige neue Leistungen sind in dieser Form einzigartig im Markt.
Schutz unterstützt gegen Vorwurf einer Straftat
Manager großer oder auch kleiner Unternehmen müssen immer komplexere Gesetze und Richtlinien beachten. Schon kleine Fehler können zu einem Strafverfahren führen. Hier setzt der Universal-Straf-Rechtsschutz an und will bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat unterstützen. Er übernimmt die Kosten für Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Strafverteidigern und Gutachtern, für Strafkautionen bis zu einer Millionen Euro und für forensiche Dienstleistungen von bis zu 100.000 Euro.
Weiterhin ist das U-Haft-Package mit einem Tagegeld und praktische Unterstützung im Fall der Fälle enthalten. Neu ist aber, dass auch Preis- und Ausschreibungsabsprachen mitversichert werden können. Außerdem können die Kunden an einer Compliance-Schulung oder einem Webinar zur Manager-Haftung teilnehmen.
Schadenersatzansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden abwehren
Verantwortlichen Unternehmenslenkern kann schnell vorgeworfen werfen, durch eine falsche Entscheidung dem Betrieb geschadet zu haben. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz hilft dabei, Schadenersatzansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden abzuwehren. Enthalten ist auch hier die Übernahme der Kosten für Honorarvereinbarung spezialiserter Anwälte oder für notwendige PR-Arbeit – dies gilt im In- und Ausland, bei der Premium-Deckung sogar weltweit.
Neue Leistungen sind der Cyber Beratungs-Rechtsschutz von bis zu 2.500 Euro und die Claims Made-Regelung. Hier ist eine Pflichtverletzung auch vor Vertragsbeginn mitversichert, wenn der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Im Sinne von „Besser miteinander“ sind präventive Beratungsleistungen und Mediations-Leistungen ohne Sublimit enthalten. Denn: Am Besten einigen sich die Parteien so, dass sie sich am Ende noch in die Augen schauen können.
Nun sind auch Kosten für Honorarvereinbarungen abgedeckt
Für Geschäftsführer oder Vorstände gilt weder das Kündigungsschutzgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz. Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht ausgetragen – mit deutlich höherem Streitwert. Der Manager-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für entsprechende Auseinandersetzungen.
Neu ist, dass im außergerichtlichen Teil der Versicherer bei der Premium-Absicherung auf ein Sublimit verzichtet, auch im gerichtlichen Bereich sind nun die Kosten für Honorarvereinbarungen abgedeckt und bei Aufhebungsverträgen gilt ein höheres Sublimit von 30.000 Euro. Beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz hat Roland zudem die Wartezeit von sechs auf drei Monate reduziert. Wechselt ein Kunde von einem Roland Berufs-Rechtsschutz in die neue Deckung, entfällt auch die Wartezeit.
Auch Lebenslagenberatung ist involviert
Der Manager-Rechtsschutz enthält zudem neue Service-Leistungen. So ist zum Beispiel die Bonus-Rechtsberatung enthalten – eine Beratung nach drei schadenfreien Jahren zu einem beliebigen Rechtsproblem in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit. Das sind bis zu 2.500 Euro pro Jahr. Zudem ist eine Lebenslagenberatung enthalten. Diese bietet eine telefonische Beratung für eine schnelle Hilfe bei psychosozialen Angelegenheiten, zum Beispiel bei Problemen im Beruf oder in der Familie.
Quelle: Roland Rechtsschutz
Autor(en): versicherungsmagazin.de