Damit Kunden beim nachhaltigen Handeln unterstützt werden

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Die Württembergische Versicherung (Württ Vers) hat ihre Firmenversicherung durch diverse Deckungseinschlüsse weiter ausgebaut. Dazu zählen insbesondere neu eingeführte Leistungen für nachhaltige Maßnahmen zur Schadenbehebung und Schadenprävention.  

Veränderungen der Schadenrisiken für Betriebe etwa durch zunehmende Naturgefahren wie Starkregen und Hochwasser machen regelmäßige Anpassungen des Versicherungsschutzes erforderlich. Die Württembergische Versicherung hat deshalb ihren Sachtarif für Firmenkundinnen und -kunden überarbeitet und die Inhalts-, Gebäude- und Ertragsausfallversicherung um eine Reihe von Leistungen verbessert.

Wenn ein Gebäude mit ökologischen Baustoffen wiederhergestellt wird

Neu ist beispielsweise der Einschluss von Mehrkosten für die energetische Modernisierung nach einem Schaden und die nachhaltige Erneuerung bei der Wiederherstellung eines Gebäudes mit ökologischen Baustoffen.

Zudem übernimmt der Versicherer  künftig die Kosten, wenn nach einem Schaden eine Energie- oder baubiologische Beratung in Anspruch genommen wird. Auch bei Präventionsmaßnahmen zur Verhütung von Überschwemmungsschäden, etwa dem Einbau von Rückstauklappen, beteiligt sich die Württembergische an den Kosten. Ferner erfolgt eine Leistung für freiwillige Zuwendungen an Helferinnen und Helfer zur Schadensbekämpfung, ohne dass dies vorher mit dem Versicherer abgesprochen werden muss.

Verzichtet in der Sach-Plus-Zusatzdeckung auf eine Leistungskürzung

Außerdem wurde durch zahlreiche Deckungserweiterungen der Umfang der Allgefahrendeckung aufgewertet: In den Versicherungsschutz sind künftig auch Wallboxen von Elektrofahrzeugen und E-Bikes sowie Mäh-, Rasen-, Saug- und Wischroboter samt Ladestationen eingeschlossen.

Im Rahmen der Regelungen zum Einwand der groben Fahrlässigkeit hat die Württ Vers jetzt zudem eine sogenannte Garagenklausel eingeführt. Das bedeutet, dass sie in der Sach-Plus-Zusatzdeckung ab sofort auf eine Leistungskürzung verzichtet, wenn von Fahrzeugen ein Brand ausgeht, die in Firmenräumen untergestellt werden, die nicht als Garage deklariert sind.

Quelle: Würt Vers

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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