Ertragschancen UND größtmögliche Sicherheit

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Die Versicherungsgruppe die Bayerische bringt mit der Fonds-Rente bAV Invest eine neue fondsgebundene Rentenversicherung auf den Markt. Das Produkt soll Ertragschancen und größtmögliche Sicherheit gut kombinieren. 

Das Produkt ist eine fondsgebundene Rentenversicherung in der Zusageform einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ). Um Ertragschancen zu nutzen und gleichzeitig größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die Beiträge auf zwei Töpfe aufgeteilt. 

Produkt kann unterschiedlich eingesetzt werden

„Das Konzept des dynamischen Zwei-Topf-Hybrids macht bei bAV Invest den Unterschied: Während ein Teil der Beiträge konservativ und besonders wertbeständig im Deckungsstock der Bayerischen angelegt wird, investieren wir den zweiten Teil in die Fondsanlage,“ erläutert Ute Thoma, Leiterin Betriebliche Vorsorge bei der Bayerischen, das Prinzip.

Das Produkt kann unterschiedliche eingesetzt werden. Die neue Fonds-Rente bAV Invest kann beispielsweise als Unterstützungs- oder Pensionskasse betrieben werden, oder als Direktversicherung - hier steht sie auch zusätzlich mit den Cashback-Möglichkeiten der Plusrente zur Verfügung. 

Investiert in verschiedene Vermögensklassen, wie Aktien oder Immobilien

Die Fondsanlage kann flexibel gestaltet werden. Bei der individuellen Fondsauswahl stehen aktuell rund 60 Fonds, davon 20 ETFs (Exchange Traded Funds), mit unterschiedlichen Schwerpunkten zur Auswahl. Es besteht auch die Möglichkeit, die Vermögensverwaltung dem Partner Flossbach von Storch zu überlassen. Dieser investiert in verschiedene Vermögensklassen, wie Aktien, Anleihen, Edelmetalle oder Immobilien.

Mit dem Partner Black-Rock als Vermögensverwalter steht eine Anlageoption zur Verfügung, die ausschließlich Investitionen in ETFs vorsieht, was mehr Rendite bei gleichzeitig größerem Risiko mit sich bringen soll. Alternativ besteht auch die Möglichkeit in ausgezeichnete Nachhaltigkeitsfonds von Gesellschaften wie Pictet und Ökoworld zu investieren.

Mindestrente in Höhe von 80 Prozent der gezahlten Beiträge

Welcher Weg bei der Anlage auch eingeschlagen wird, eine Mindestrente in Höhe von 80 Prozent der gezahlten Beiträge soll zum Rentenzahlungsbeginn garantiert sein.

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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