VSH noch aktuell? Checkliste hilft

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Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat eine Checkliste erarbeitet, die die Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern erleichtern soll.

Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler:innen mit Zulassung nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler:innen mit Zulassung nach § 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Diese dient dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Schadensfall.  

Externe Fachleute haben das Projekt unterstützt

Um hier kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittler:innen wichtig, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen. Dabei müssen unter anderem folgende Fragen geklärt werden: Sind alle Mitarbeitenden erfasst? Haben sich die rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden, vom Versicherungsschutz erfasst? Der AfW hat diese Problematik erkannt und mit externer Unterstützung eine Checkliste für die Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes erarbeitet.

Empfehlung: Regelmäßig den eigenen Versicherungsschutz überprüfen

Zu diesen Unterstützern gehören die Hans John Versicherungsmakler GmbH und der Versicherungsmakler Thomas Schmidt von der Conto Business Service GmbH, Potsdam, der laut AfW-Aussage den Anstoß für diese umfangreiche Projektarbeit gab. Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, kommentiert das Projekt so: „Die Checkliste ist ein wichtiger Baustein zur Prävention für die eigene gewerbliche Tätigkeit. Aber: Versicherungsschutz kann nur in dem Umfang geboten werden, in dem eine Tätigkeit erlaubt ist. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung des eigenen Versicherungsschutzes – gern mit Hilfe fachkundiger Spezialisten und der erarbeiteten Checkliste.“

Rechtsanwalt Wirth ergänzt noch, dass die Dokumente fortlaufend weiterentwickelt würden. Konstruktive Kritik sei hierzu jederzeit willkommen.

Die Checkliste gibt es kostenfrei auf der Webseite des AfW.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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