Reiserücktrittversicherung: Ist Schwangerschaft eine Krankheit?

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Im vorliegenden Fall musste die Reise einer schwangeren Frau wegen frühzeitiger Wehen abgebrochen werden. Der Versicherer verweigerte die Leistungen, da die Schwangerschaft schon bei Reisebuchung bestand.

Die Schwangere gab an und wies nach, dass zum Zeitpunkt der Buchung von einer normalen Schwangerschaft auszugehen war, welche sie nicht am Antritt der Reise gehindert hätte.

Das Amtsgericht (AG) München gab den Klägern Recht und verurteilte den Versicherer zur Entschädigung der Reisestornierungskosten, da nach allgemeiner Auffassung eine Schwangerschaft nicht als schwere Erkrankung anzusehen ist.

Die Klage hatte vor dem AG Erfolg, der Versicherer musste vollumfänglich leisten.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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