Auskunftspflichten des Versicherers

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Nicht selten kommt es vor, dass Versicherer bei geforderter Bestandsübertragung des Maklers dieser nicht nachkommen wollen, um ihre eigenen Vermittler zu schützen.

In solchen Fällen ist der Versicherer, unabhängig von der Courtageregelung für die Zukunft, verpflichtet mit dem Makler zu korrespondieren und ihm den gegebenenfalls anfallenden Schriftwechsel zu übermitteln.

Der Bundesgerichtshof bekräftigte hier die Maklerrechte auf Auskunft der Versicherer.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/35) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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