Bausparen: Ein Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr

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In diesem Fall klagte der Bausparer die Abschlussgebühr in Höhe von ein Prozent der Bausparsumme bei seinem Bausparunternehmen ein, da sie ihm unangemessen erschien, weil zum Beispiel Werbung damit inanziert wurde.

Nach Ansicht des BGH ist die vorliegende Abschlussgebühr jedoch rechtens, da auch die Werbung dazu bestimmt ist, neue Kunden zu erreichen. Dies wiederum führt dazu, dass das Bausparkollektiv dauerhaft vergrößert werden kann, um daraus neue Bauspardarlehen an die einzelnen Bausparer bei Reife der Verträge auszahlen zu können.


Der BGH sah die 1%-Abschlussgebühr der Bausparsumme als rechtens an!

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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