Berufshaftpflicht: Falschangaben zur Beitragsermittlung

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Die Beiträge der meisten Berufshaftpflichtversicherungen werden nach den Umsätzen des Versicherungsnehmers (VN) berechnet. Hierzu muss der VN jährlich korrekte Angaben machen. Eine Klausel, die bei Falschmeldungen zur Umsatzhöhe eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Jahresbeitrags vorsieht, ist nach Meinung des Bundesgerichtshofs (BGH) unverhältnismäßig und somit nicht rechtens. Der VN wird demnach unrechtmäßig benachteiligt, die Vertragsstrafe ist eklatant zu hoch.

Der Versicherer hatte mit seiner Forderung auch vor dem BGH keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/13) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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