Berufshaftpflicht: Falschangaben zur Beitragsermittlung 

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Die Beiträge der meisten Berufshaftpflicht-Versicherungen werden nach den Umsätzen des Versicherungsnehmers berechnet. Hierzu muss er jährlich korrekte Angaben machen. Eine Klausel, die bei Falschmeldungen zur Umsatzhöhe eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Jahresbeitrags vorsieht, ist nach Meinung des Bundesgerichtshofs (BGH) unverhältnismäßig und somit nicht rechtens.

Der Versicherungsnehmer wird durch die Summe zu Unrecht benachteiligt, die Vertragsstrafe ist eklatant zu hoch.

Der Versicherer hatte mit seiner Forderung auch vor dem BGH keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr.  2/47) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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