Berufsunfähgkeit: Leistungsdauer nur bis zum Vertragsende

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Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente wegen eingetretener BU erlischt auch dann, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles schon vor Ablauf der BUZ-Versicherung eingetreten ist.

Diese Bestimmung des § 1 Nr. 4 BUZ ist insofern i.S.d. § 3 AGBG nicht als überraschend anzusehen.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe in dritter Instanz abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/43) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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