Berufsunfähigkeit: Anfechtung bei ungenauen Angaben unwirksam?

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Dem Versicherungsnehmer (VN) wurden bei Antragsstellung die Gesundheitsfragen so schnell vorgelesen, dass es ihm nicht möglich war, die komplexen Fragen ordnungsgemäß und ausführlich zu beantworten.

Nachdem er Leistungen beanspruchte und der Versicherer (VR) über die genauen Gesundheitsverhältnisse vor Antragsstellung informiert wurde, erfolgte die Vertragsanfechtung wegen vorvertraglich falscher Angaben. Der VN konnte jedoch glaubhaft machen, dass der Agent die Fragen nur schnell vorlas und somit eine genaue Beantwortung der komplexen Fragestellungen für ihn unmöglich war.

Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) sah in den falschen Angaben kein arglistiges Verhalten des VN - die Anfechtung ist unwirksam.

Das OLG entschied zugunsten des VN - der VR muss leisten, da die Anfechtung nicht rechtens war.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/22) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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