Berufsunfähigkeit: Beschäftigungsmaßnahme - Verweisung

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In den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Verweisungsmöglichkeiten geregelt, jedoch stellt nicht jede von Versicherern eingewandte Verweisung auch rechtlich eine saubere Verweisungsmöglichkeit dar.

Im vorliegenden Fall verwies der VR den VN auf eine Beschäftigungsmaßnahme, die für sechs Monate befristet war. Das OLG Nürnberg hielt dies für unrechtmäßig und stellte klar, dass zur konkreten Verweisung des VN auch eine tatsächlich verrichtete dauerhafte Tätigkeit beurteilt werden muss.

Das OLG Nürnberg verurteilte den VR zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsleistungen!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/08) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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