Berufsunfähigkeit: BU auch bei Betriebsfortführung möglich

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Führt der Versicherungsnehmer (VN) nach Eintritt der BU, seinen Betrieb mit Hilfe der Geschwister und unter Einnahme von starken Schmerzmitteln weiter, schließt dies eine BU noch lange nicht aus.

Der VR hat im Falle einer Ablehnung der Leistungspflicht die volle Beweislast. Dabei genügt es nicht, durch allgemeine Hinweise die beruflichen Tätigkeiten des VN aufzuzeigen.

Das OLG Saarbrücken entschied gegen den VR auf Leistungspflicht für den VN!


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Haftung:
Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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