Berufsunfähigkeit: Pfändungsfreigrenze auch bei BU-Leistung

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BU-Renten fallen wie Arbeitseinkommen oder Altersrente unter die monatliche Pfändungsfreigrenze, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die BU-Rente später in eine nahtlose Altersrente übergeht und kein Kapitalwahlrecht im Vertrag möglich ist.

Der BGH sorgte hier für die rechtliche Gleichstellung der Schuldner.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/10) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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