Berufsunfähigkeits-Versicherung: Arglistige Täuschung

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Der Versicherer fechtet den Vertrag wegen arglistiger Täuschung mit der Begründung an, der Versicherungsnehmer habe seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt.

Im Gerichtsverfahren schilderte der Versicherungsnehmer glaubhaft, dass er dem Agenten seine gesundheitlichen Umstände laienhaft geschildert habe. Der Agent konnte sich jedoch konkret nicht mehr erinnern, räumte aber ein, dass er im Allgemeinen eine Wertung der Antragsangaben seiner Kunden vornimmt und gewisse Umstände, wenn Sie ihm als Bagatellen erscheinen, nicht in die Anträge aufnimmt.

Die Anfechtung des Versicherers war in diesem Fall mangels Nachweis der arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer unberechtigt.

Das Oberlandesgericht Brandenburg verurteilte den Versicherer zur Rücknahme der Anfechtung -Versicherungsnehmer war erfolgreich.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/34) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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