Berufsunfähigkeits-Versicherung: Leistung des Versicherers trotz falscher Angaben

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Hier teilte der Versicherungsnehmer dem Versicherer im Antrag nicht mit, dass er sich vorher in psychologischer Behandlung befand, da er die Frage des Agenten nach "Heilbehandlungen" - ohne weitere Erläuterungen - nicht auf die vorangegangene Therapie bezog.

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken ließ sich von dieser Argumentation überzeugen. Der Versicherer musste leisten, da er sich das Fehlverhalten seines Agenten anlasten lassen muss.

Das OLG gab dem Antrag des Versicherungsnehmers auf BU-Leistungen  Recht.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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