Betriebsumorganisation nicht immer bedeutsam 

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Ein Architekt, der seinen Betrieb stark spezialisiert hatte, wurde berufsunfähig.

Der Versicherer (VR) hat nach der Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz nicht das Recht, den Versicherungsnehmer (VN) bei einer mehr als 50-prozentigen BU auf eine Betriebsumorganisation zu verweisen, da ein derartig spezialisierter Betrieb sich ohne das fachliche Wissen des VN nicht mehr halten könnte.

Das OLG widerlegte die Ansichten des VR.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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