Bezugsrechtsänderung wurde nicht weitergeleitet

740px 535px

Der Versicherungsnehmer informierte den Agenten des Versicherers, dass er eine Bezugsrechtsänderung seiner Lebensversicherung wünschte. Dieser versicherte ihm, den Versicherer schriftliche zu informieren. Wenn er dies dann aber unterlässt, steht der Versicherer im Leistungsfall in der Haftung.

Da der Versicherungsnehmer den Agenten nicht an die Bezugsrechtsänderung erinnerte, muss sich der jetzt benachteiligte neue Bezugsberechtigte ein Mitverschulden des Versicherungsnehmers in Höhe von 25 Prozent anrechnen lassen.

Das Oberlandesgericht Hamm gab der Ansicht des Bezugsberechtigten Recht und verurteilte den Versicherer zur Zahlung.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/23) erhalten Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News