BU-Versicherung: Bei Verweisung ist die Entfernung zum Wohnort wichtig

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Neben den unzumutbaren Gründen gemäß Sozialgesetzbuch ist auch die Entfernung zum Wohnort relevant. Der privaten Versicherungswirtschaft ist es nicht erlaubt,  den Versicherungsnehmer an einen anderen Arbeitsplatz zu verweisen, wenn die tägliche Pendelzeit mehr als 2,5 Stunden beträgt oder eine getrennte Haushaltsführung erfordern würde.

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hatte zwar eine Unfallversicherung als Grundlage, es ist aber ebenso für  Berufsunfähigkeits- und sonstige Personenversicherungen mit einer Verweisungsmöglichkeit anwendbar.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/47) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

 Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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