"Eine-für-Alle-Klage" ist ab November möglich

740px 535px

Der Bundestag hat am 14. Juni das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage verabschiedet. Künftig können Verbraucherverbände für mehrere vergleichbar betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen in einem Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen. Das Gesetz tritt am 1. November 2018 in Kraft.

"Mit der "Eine-für-Alle-Klage" helfen wir allen, die ihr Recht einfordern - und das kostenlos und schnell. Sei es im Dieselskandal, bei zu hohen Gaspreisen oder ungültigen Versicherungsverträgen. Das trägt zur Demokratisierung unseres Rechtssystems bei und stärkt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat", kommentiert Verbraucherschutz- und Justizministerin Katarina Barley, das Gesetz.

Mindestens 50 lösen das Verfahren aus
Wenn mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbraucher von demselben Fall betroffen sind, soll die Klage von einem anerkannten qualifizierten Verbraucherverband erhoben werden können und sodann auf Veranlassung des Gerichts in einem Klageregister, das zum 1. November 2018 beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird, öffentlich bekannt gemacht werden. Hier sollen Betroffene kostenlos und ohne Anwaltszwang ihre Ansprüche gegenüber dem beklagten Unternehmen anmelden können.

Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche ab der Klageerhebung gehemmt. Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen an, wird das Verfahren ausgelöst. Die Musterfeststellungsklage kann entweder durch ein Urteil oder durch einen Vergleich beendet werden. Danach können die angemeldeten Personen unter Berufung auf das Urteil oder den Vergleich ihre individuellen Ansprüche durchsetzen.

vzbv beklagt schmerzhafte Kompromisse
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass eine Rechtslücke endlich geschlossen werde. "Das große Pfund der Musterfeststellungsklage ist und bleibt ihre verjährungshemmende Wirkung. Daran lässt sich nicht mehr rütteln", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Allerdings enthalte das Gesetz aus Sicht des Bundesverbands auch schmerzhafte Kompromisse. Nicht alle Vorstellungen der Verbraucherschützer seien im Gesetz verwirklicht worden. Verbraucher müssten sich weiterhin frühzeitig entscheiden, ob sie an einer Klage teilnehmen wollen. Ein weiterer Kritikpunkt des Verbands betrifft die Klagebefugnis. Sie sei zu eng gefasst, sodass nur vergleichsweise wenige Verbände klagen könnten.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

Alle Recht News