Feuerversicherung: 40-Prozent-Regelung

740px 535px

Obwohl im Antrag nur zwischen der Zeitwert- und Neuwertversicherung unterschieden wird, ist die Entschädigungsregelung, dass bei einem Neuwert von unter 40 Prozent im Schadensfalle nur noch der Zeitwert entschädigt wird, nicht intransparent und stellt keine unklare Klausel i. S. d. § 305c BGB dar.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH), muss ein verständiger Versicherungsnehmer auch die AVB lesen und in den Klauseln zur Entschädigungsberechnung den Absatz zur 40-Prozent-Regelung erkennen können. Verlässt sich der Versicherungsnehmer auf den Antrag oder auf pauschal getroffene Aussagen der Agenten ist dies grundsätzlich nicht bindend. Hier wäre im Einzelfall zu prüfen, wie schwerwiegend das Fehlverhalten des Agenten war.

Der BGH gab der Revision des Versicherers statt und hob die pauschale Entscheidung des Oberlandesgerichts auf.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/51) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News