Gebäudeversicherung: Arglistige Täuschung bei Rechnungseinreichung

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Nach einem Leitungswasserschaden reichte der Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer Sanierungsrechnungen ein. Der Versicherer prüfte diese und entdeckte mehrere Posten, die nicht im ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Schaden standen.

Der Versicherer verweigerte deshalb die Gesamtleistung aufgrund arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle in diesem Fall: Das Gericht bestätigte die Ansichten des Versicherers und wies die Klage des Versicherungsnehmers ab.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/48) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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