Gebäudeversicherung: Einwand der Unterversicherung

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Im Versicherungsfall hatte der Versicherer (VR) folgenden Einwand vorgebracht: Den Abzug einer Unterversicherung, da die Wohnfläche des Anbaus in der Police nicht berücksichtigt worden sei.

Weil jedoch der Vertreter des VR die Wohnflächen des zu versichernden Objekts bei Abschluss mitbesichtigt hatte und die Wohnfläche des Anbaus offensichtlich vergessen wurde, darf der VR die Unterversicherung gegenüber seinem Versicherungsnehmer (VN) nicht geltend machen.

Die Klage des VN beim Oberlandesgericht Saarbrücken hatte Erfolg, der VR darf keinen Unterversicherungsabzug vornehmen.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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