Gebäudeversicherung: Mietausfall bei selbstverschuldetem Brand   

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Hat der Mieter einen Brandschaden eines nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) 88 versicherten Wohngebäudes selbst verschuldet, ist er weiterhin verpflichtet, die Miete vollständig zu zahlen.

Des Weiteren ist der Schaden des Versicherungsnehmers (VN) wegen Nichtzahlung der Miete vom Gebäudeversicherer nach § 3 Nr. 1 VGB 88 nicht zu ersetzen, da der Mieter zur Zahlung der Miete verpflichtet ist.

Die Klage des VN wegen Schadensausgleich gegen den Versicherer wurde deshalb vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen! 

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/34) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

 

 

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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