Gebäudeversicherung: Substanzabsicherung gilt vor Eigentumsverhältnis

740px 535px
Die AFB 87 sichern ganz klar die Sachsubstanz, also die Erhaltung des Gebäudes an sich ab. Die Eigentumsverhältnisse spielen eine eher nachgelagerte Rolle.

Somit besteht das reine Recht des Wiederaufbaus bei Beschädigung oder Zerstörung.

Der Bundesgerichtshof stellte hier das versicherte Gebäudeinteresse klar.


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/24) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News