Gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei Kinderbetreuung

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Alle Kinder, die in behördlich genehmigten Tageseinrichtungen untergebracht sind, genießen automatisch Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es spielt keine Rolle, ob der Betreuungsvertrag mit den Eltern privat, also mit vollständiger Kostenübernahme der Eltern, geschlossen wurde.

Seit 2005 ist die Kindertagespflege der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt, demnach wird nur die behördliche Genehmigung der Betreuungsperson vorausgesetzt.

Die Klage gegen den Unfallversicherungsträger hatte vor dem Sozialgericht Düsseldorf Erfolg.


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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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