Glasversicherung: Plexiglas-Überdachungen gelten als versicherte Sache

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Werden Plexiglasplatten als Verandaüberdachung verwendet, die das Gebäude vor äußeren Einwirkungen schützen, da sie den umbauten Raum vergrößern, gelten sie als Gebäudeverglasung im Sinne der Bedingungen.

Die Glasversicherungsbedingungen nennen unter anderem Profilbaugläser, Glasbausteine und Lichtkuppeln aus Kunststoff. Nach Ansicht des Landgerichts (LG) Landshut fallen die streitgegenständlichen Plexiglasplatten auch unter den Begriff der Gebäudeverglasung.

Das LG verurteilte den Versicherer zum Naturalersatz der beschädigten Plexiglasplatten.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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