Haftpflicht: Allmählichkeitsschäden sind mitversichert

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Diese bekannte AHB-Ausschlussklausel hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg als nicht zulässig erkannt und damit den Versicherern jegliche Möglichkeiten für (laut Urteilsbegründung) "Willkürentscheidungen" genommen.

Der Ausschluss von so genannten Allmählichkeitsschäden sei für den Kunden eigentlich nicht erkennbar.

Dem Versicherungsnehmer wurde vom OLG Recht zugesprochen und der Versicherer zur Zahlung verpflichtet.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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