Haftpflicht: Ist ein Versäumnisurteil für Versicherer bindend?

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Ein Versicherer ist nur verpflichtet, die Folgen eines Versäumnisurteils im Haftpflichtprozess für seinen Versicherungsnehmer zu übernehmen, wenn er die Möglichkeit hatte, seine Rechte auf Verteidigung wahrzunehmen.

Wurde der Versicherer jedoch weder von seinem Versicherungsnehmer noch vom Kläger über den laufenden Prozess informiert, scheidet eine Bindungswirkung grundsätzlich aus – auch der Bundesgerichtshof hat die nachgehende Beschwerde zurückgewiesen.

Die Klage des Geschädigten beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beitritt des Versicherungsnehmers blieb ohne Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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