Haftpflicht: Umfang der Beseitigungspflicht

740px 535px
Verunreinigt ein Versicherungsnehmer (VN) das Erdreich des Nachbargrundstücks, so besteht nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Beseitigungspflicht der Kontamination nicht nur aus dem Abtragen und Entsorgen des geschädigten Bodens.

Nach Auffassung des BGH ist der VN, beziehunsgweise der in der Leistung stehende Versicherer, dazu verpflichtet, das verunreinigte Grundstück wieder in seinen ursprünglichen Zustand herzustellen.

Der BGH definierte in diesem Fall die Inanspruchnahme des Schädigers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/40) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MWSt. pro Urteil berechnet. (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News