Haftpflicht: Versicherungsschutz nach Gewerbeordnungseintragung

740px 535px

Der Versicherungsnehmer unterhielt einen Haftpflichtvertrag für einen Baunebengewerbebetrieb als Schreiner. Als er bei einem Küchenmontage-Auftrag einen Wasseranschluss fehlerhaft installierte, kam es zum Schaden.

Der Versicherer lehnte die Leistungspflicht ab. Er argumentierte, dass diese Arbeit nicht der üblichen Tätigkeit eines Schreiners entspreche.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe war jedoch der Ansicht, dass ein Schaden der in Verbindung des Schreinerauftrags zur Küchenmontage entsteht, ein versichertes Risiko darstellt.

Der Versicherer wurde zur Versicherungsschutzübernahme und Leistung verurteilt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/13) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News