Haftpflichtversicherung: Ausschluss von Tätigkeits- und Erfüllungsschäden

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Umfasst der Vertrag eines Betriebes den Transport von Maschinen und werden Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen sowie Be- und Entladeschäden versichert, kann sich der Versicherer nicht auf Leistungsfreiheit berufen.

Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer ist es nicht ersichtlich, wenn eine Deckungserweiterung des Vertrages nun wieder Ausschlüsse oder Einschränkungen enthält. Dies ist intransparent und somit nicht rechtswirksam.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/20) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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