Haftpflichtversicherung: Mietsachschäden bei Hundehaltung

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Muss der Versicherer zahlen, wenn der Hund des Versicherungsnehmers auf das Parkett pieselt und dadurch Schäden verursacht?

In diesem Fall klagte der Versicherungsnehmer gegen seinen Haftpflichtversicherer. Der Hund des Versicherungsnehmers hatte auf das Parkett der Mietwohnung uriniert und dadurch Schäden verursacht. Der Versicherer verweigerte den Versicherungsschutz für die Schäden.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Köln ist der allgemein bestehende Haftungsausschluss in Privathaftpflichtversicherungen für die Gefahr aus dem „Halten von Hunden“ klar verständlich. Eine Abwälzung auf den Tatbestand der übermäßigen Beanspruchung von Mietsachen ist somit irrelevant.

Das OLG wies die Klage des Versicherungsnehmers zu Recht ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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