Haftungsrecht: Gutachter haftet nicht nur gegenüber Auftraggeber

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Ein Sachverständigengutachten führte zur Leistungsverweigerung der Versicherungsgesellschaft. Infolge des falschen Gutachtens - Feststellung der Todesursache durch einen Arzt - wurde den Begünstigten nicht nur die Versicherungsleistung verweigert, sondern auch darüber hinaus entstandene zusätzliche Kosten, die nach Ansicht des Gerichts nunmehr vom Gutachter zu tragen sind.

Laut dem Bund der Versicherten schützt dieses Haftungsurteil vor möglichen Gefälligkeitsgutachten.

Das Oberlandesgericht Koblenz verpflichtete den Sachverständigen zum Schadensersatz.

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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