Haftungsrecht: Gutachter haftet nicht nur gegenüber dem Auftraggeber

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Ein Sachverständigengutachten führte zur Leistungsverweigerung der Versicherungsgesellschaft. Durch das falsche Gutachten –  Feststellung der Todesursache durch einen Arzt  –  wurde dem Begünstigten nicht nur die Versicherungsleistung verweigert, sondern es entstanden auch zusätzliche Kosten, die nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom Gutachter zu tragen sind.

Laut dem Bund der Versicherten schützt dieses Haftungsurteil  vor möglichen Gefälligkeitsgutachten.

Das OLG verpflichtete den Sachverständigen zum Schadensersatz.

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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