Haftungsrecht: Gutachter haftet nicht nur gegenüber dem Auftraggeber

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Ein Sachverständigengutachten führte zur Leistungsverweigerung der Versicherungsgesellschaft.

Infolge des falschen Gutachtens - Feststellung der Todesursache durch einen Arzt - wurde den Begünstigten nicht nur die Versicherungsleistung verweigert, es entstanden darüber hinaus zusätzliche Kosten. Diese muss nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz der Gutachter tragen. Laut dem Bund der Versicherten schützt dieses Haftungsurteil vor möglichen Gefälligkeitsgutachten.

Das OLG verpflichtete den Sachverständigen zum Schadenersatz.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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