Hausrat: Entschädigungsgrenze bei Raub - Falsche Sicherungen

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Die Sicherheitskriterien eines Tresors entsprachen nicht den in den Bedingungen vereinbarten Mindestsicherungen von entsprechenden Wertschutzschränken. Diese sind nötig, um eine höhere Entschädigungsgrenze für Wertsachen zu erlangen.

Der Versicherungsnehmer trug vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm vor, dass es unerheblich ist, ob die Mindestsicherungen nun tatsächlich erfüllt wurden oder nicht, da der Begriff des Raubes erfüllt sei und hier ohnehin die Gewaltandrohung zur Öffnung des Tresors führte.

Das Gericht jedoch stellte klar, dass die Wertsachenklausel sowie die Mindestsicherungsanforderung bei Einbruchdiebstahl und Raub keine überraschenden Klauseln darstellen und somit die Entschädigungsgrenzen greifen, wenn die genannten Voraussetzung nicht vorliegen. Der Versicherungsnehmer wird nicht unangemessen benachteiligt.

Das OLG  wies die Klage des Versicherungsnehmers ab, die Wertsachenklausel greift mit Ihren Entschädigungsgrenzen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/02) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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