Hausrat: Übernahme der Fehlersuchkosten bei Wasserschaden

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Feuchtigkeitsschäden am versicherten Gebäude ließen den Verdacht eines Wasserrohrbruchs aufkommen. Eine Baufirma wurde mit Stemm- und Sanierungsarbeiten zur Fehlersuche beauftragt. Da diese Suchkosten im voraus von einem Mitarbeiter des Versicherers (VR) genehmigt wurden, sind sie in vollem Umfange vom VR zu tragen.

Dies gilt auch dann, wenn die Ermittlung ergibt, dass die wirkliche Ursache eigentlich nicht versichert wäre. Der VR muss trotzdem die Fehlersuchkosten tragen, da der Mitarbeiter durch Zusage der Kostenübernahme den Versicherungsschutz insofern konkludent erweitert hat.

Die Berufung des VR vor dem Oberlandesgericht Köln wurde zurückgenommen.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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