Hausratversicherung: Arglistige Täuschung wegen Rechnungsfälschung

740px 535px
In diesem Fall wurde das Fahrrad des Versicherungsnehmers gestohlen. Dieser ließ sich von seinem Fahrradhändler eine Rechnung ausstellen, obwohl er das Fahrrad nicht beim Händler gekauft hatte, sondern aus Einzelteilen selbst zusammengebaut hatte. Der Versicherer verweigerte die Leistung wegen arglistiger Täuschung.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe folgte den Argumenten des Versicherers, dass allein die Tatsache, eine gefälschte Rechnung vorzulegen eine arglistige Täuschung darstelle, selbst wenn die Einzelteile des Fahrrades wertmäßig gleich zu bewerten seien - eine ehrliche Aufstellung der gekauften Einzelteile hätte zur vollen Leistung geführt.

Die OLG lehnte die Klage des Versicherungsnehmers.


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/11) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News