Hausratversicherung: Definition "falscher Schlüssel" in den Bedingungen

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Beinhaltet die Hausrat-Police eine Klausel, in der der Begriff des "falschen Schlüssels" genau definiert ist, ist diese rechtswirksam.

Der Versicherungsnehmer klagte gegen den Versicherer, da die vertragliche Definition des „falschen Schlüssels“ nicht mit der strafrechtlichen Definition nach § 243 StGB übereinstimmte.

Das Landgericht Frankfurt am Main  wies die Klage ab, eine unklare Klausel nach § 305c BGB bestehe nicht.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/22) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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